Welches Grundeinkommen für welche Menschen
Zu diesem Thema habe ich einige Gespräche geführt. Diese Gespräche haben zu folgender Ansicht geführt.
Die Bevölkerung kann grob in vier Gruppen eingeteilt werden.
- Menschen die noch nicht einer erwerbsmässigen Tätigkeit nachgehen können oder sollen.
- Menschen die teilweise oder gar nicht einer erwerbstätigen Tätigkeit nachgehen können (z.B. Menschen mit körperlichen und oder psychischen Einschränkung).
- Menschen die einer erwerbsmässigen Tätigkeit nachgehen können.
- Menschen die wegen ihres Alters oder im Laufe des Lebens aufgetretenen Einschränkungen nicht mehr einer erwerbsmässigen Tätigkeit nachgehen können.
Menschen die noch nicht einer erwerbsmässigen Tätigkeit nachgehen können oder sollen
Damit sind vor allem Kinder gemeint. Als Kinder bezeichne ich Menschen in der Regel bis zum 16. Altersjahr.
Bei Thema Kinder erlebe ich immer wieder, wie das Thema Bevölkerungswachstum tabuisiert wird. Für zukünftige Generationen, d.h. die ungeborenen Kinder, ist es jedoch von zentraler Bedeutung, dass die Erde durch Menschen nicht überlastet wird. Es scheint mir nur logisch, dass je mehr Menschen auf der Erde leben, die beschränkten Ressourcen mit mehr Menschen geteilt werden müssen und für den Einzelnen entsprechend weniger zur Verfügung steht. Wir haben keine Umwelt, sondern eine Mitwelt der wir ausreichend Raum geben müssen. Respektieren wir dieses Naturgesetz nicht, steht nicht das Leben unserer Mitwelt auf dem Spiel, sondern unser eigenes Leben und vor allem wieder der zukünftigen Generationen. Die Natur braucht uns Menschen nicht.
Ich persönlich denke, die Zahl der Menschen auf dieser Erde ist jetzt schon viel zu gross und wir leben auf einem viel zu bengten Raum. Gerade dieses Leben auf sehr beengten Raum löst bei vielen Menschen Stress und sehr schnell Panik aus.
Durch ein Grundeinkommen sollen keine Anreize geschaffen werden möglichst viele Kinder zu bekommen. Anderseits soll auch nicht die Ein-Kind-Familie zur Staatsdoktrin erklärt werden. Das Kindswohl muss in jedem Fall an oberster Stelle stehen.
Weiter gilt es zu beachten, dass Frauen Kinder gebären und nicht Männer. Auch da gilt es Ihnen einen besonderen Schutz, letztlich auch zum Wohle des Kindes zu gewähren.
Zudem sollte die angestrebte Lösung möglichst einfach und praktikabel sein.
Diese Überlegungen haben zu folgenden Vorschlag geführt:
Die Erziehungsberechtigten erhalten für das 1. und das 2. Kind der Mutter je 75% des einfachen Grundeinkommens (1650 Franken oder 1500 € pro Monat).
Hat eine Frau mehr als 2 Kinder erhalten die Erziehungsberechtigten für alle Kinder 150% des einfachen Grundeinkommens (3000 € oder 3300 Franken pro Monat
Stirbt ein Elternteil oder sind die Eltern nicht bekannt, haben die Erziehungsberechtigten Anspruch auf das Grundeinkommen der leiblichen Eltern. Maximal jedoch auf 100% Grundeinkommen pro Kind.
Menschen die teilweise oder gar nicht einer erwerbstätigen Tätigkeit nachgehen können
Zu dieser Gruppe zählen Menschen mit körperlichen und oder psychischen Einschränkung.
Zu dieser Gruppe zähle ich auch Menschen im Kindsalter.
Das Grundeinkommen für diese Menschen ist entsprechend ihrem Einschränkungsgrad und den sich daraus ergebenden Bedürfnisse fest zu legen.
Dieses sollte jedoch in der Regel mindestens 150% eines einfachen Grundeinkommens betragen, also 3000 € oder 3300 Franken pro Monat.
Die Höhe des Grundeinkommens ist zu bestimmen durch eine demokratisch gewählte, möglichst unabhängige und aus allen Gesellschaftsschichten stammende Menschengruppe. Experten müssen von der Gruppe eingeladen werden und erhalten nur beratende Funktionen. Mit unabhängig ist auch möglichst politisch unabhängig gemeint, das heisst keiner Partei Doktrin unterliegende Personen dürfen Mitglied diese Gruppe sein.
Leitgedanken der Gruppe sollte sein: «Die Stärke eines Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.»
Menschen die einer erwerbsmässigen Tätigkeit nachgehen können
Alle diese Menschen sollen ein einfaches Grundeinkommen erhalten in der Höhe von 2000 € oder 2200 Franken.
Das nachhaltige Grundeinkommen muss ausreichend hoch sein, um neue Sozialfälle zu verhindern. Es muss berücksichtigt werden, dass z.B. die Energiepreise stark ansteigen in Folge der Ressourcen-Lenkungsabgaben.
Menschen die wegen ihres Alters oder im Laufe des Lebens aufgetretenen Einschränkungen nicht mehr einer erwerbsmässigen Tätigkeit nachgehen können
Wann Menschen altersbedingt oder im Laufe Ihrer Erwerbstätigkeit eingetreten Einschränkung nicht mehr oder eingeschränkt einer erwerbstätigen Arbeit nachgehen können ist eine äusserst schwierige Fragestellung.
Persönlich bin ich die Ansicht, dass ältere Menschen in jedem Fall einen Anspruch haben auf ein höheres Grundeinkommen.
Denkbar wäre, dass das Grundeinkommen ab dem 55 Altersjahr jährlich um 100 € oder 110 Franken pro Monat erhöht wird bis zum 75. Altersjahr. Das Grundeinkommen beträgt dann maximal 4000 € oder 4400 Franken. Dieser Alterszuschlag wird gekürzt um ein Drittel des Einkommens aus einer bezahlten Arbeit im jeweiligen Jahr.
Damit wird belohnt, wer weiterhin einer bezahlten Arbeit nachgehen will. Anderseits werden Anreize geschaffen, die Kosten für ein Grundeinkommen zu reduzieren.
Die Forderung nach einem flexiblen Rentenalter wird damit erfüllt.